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    Samstag 18.04.2020 11:00

    Karlsruhe und die Hartz-IV-Sanktionen

    mit Jens Petermann

    Karlsruhe und die Hartz-IV-Sanktionen
    Tagung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Forderung nach Aufhebung aller
    Sanktionen gem. § 31 des SGB II wegen angeblicher Pflichtverletzungen Betroffener

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    Impulsreferate:

    „Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 05.11.2019"
    Jens Petermann (Richter am Sozialgericht Gotha und Initiator der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu den HARTZ-IV-Sanktionen)

    „Sanktionierungen im SGB II und ihre Wirkung auf die Leistungsempfänger"
    Donald Gärtner (Hartz IV -Betroffener)

    Und Diskussion mit Susanne Ferschl (MdB, stellv. Vorsitzende der Fraktion Die Linke im
    Bundestag)

    Eine Veranstaltung des Arbeitskreises „Arbeitsgesetzbuch" der Rosa-Luxemburg-Stiftung,
    der Rosa-Luxemburg-Stiftung Brandenburg sowie der Fritz-Teppich-Bibliothek im freiLand

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    Die  Tagung  wird  sich  unter  anderem  auf  der  Grundlage  des  Berichtes  des  Deutschen
    Sozialgerichtstages zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht und dessen Urteil mit
    den Problemen der Sanktionen im SGB II und deren Auswirkungen auf die Betroffenen und
    den  Problemkreisen  „ Kompetenzen  und  Delegierung  von  Befugnissen "   und  den  „ Leitlinien
    Fördern und Fordern "  befassen.

    Gegenstand  der  Klage  war  die  Forderung  nach  Aufhebung  aller  Sanktionen  gem.  §  31  des SGB   II   wegen   angeblicher   Pflichtverletzungen   Betroffener, da   die   Sanktionen   das Grundgesetz  verletzen,  indem  sie  ein  menschenwürdiges  Existenzminimum  wie  auch  die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit verhindern.

    Die   Klage   machte   deutlich,   dass   der   unmittelbar   aus   der   Verfassung  bestehende Leistungsanspruch des  Hartz  IV-  Empfängers auf  ein  „... menschenwürdiges
    Existenzminimum,  das  die  physische  Existenz  ebenso  umfasst,  wie  die  gesellschaftliche,
    kulturelle Teilhabe ..." mit den bestehenden Sanktionen negiert wird.​

    Das  Bundesverfassungsgericht  hat  mit  seinem  Urteil  vom  05.11.  2019  nun  endlich  nach  14
    Jahren die dem Grundgesetz widersprechende Sanktionspraxis in den Hartz IV - Regelungen
    teilweise  aufgehoben.  Es  geht  dabei  um  die  sofortige  Aufhebung  der  existenzbedrohenden
    Sanktionsregelungen  von  60  %  und  100  %  der  Transferleistungen  einschließlich  der
    Unterkunfts- und Heizungskosten.

    Damit wurde jedoch nur ein Teilerfolg erzielt, denn das Gericht belässt die Beibehaltung der Sanktionen  in  Höhe  von  30  %.  Hier  wird  noch  immer  deutlich,  dass  die  jetzigen  Gesetze großes  Potenzial  enthalten,  den  Weg  in  Richtung  Prekarisierung  weiter  zu  verschärfen. Gerade  durch  die  sogenannte  Mitwirkungspflicht,  die  häufig  auch  noch  fehlerhaft  gewertet wird und die nur den Betroffenen verpflichtende Wiedereingliederungsvereinbarung bleibt der Zustand der Rechtlosigkeit.

    Wie  hieß  es  bereits  in  einer  Petition  am  29.10.  2009  in  den  Deutschen  Bundestag: "... Die
    Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe
    wie die Sanktionierung durch unmittelbar staatliche Gewalt ..."

    Wir  wollen  mit  unserer  heutigen  Tagung  dazu  beitragen,  dies  zu  verhindern  und  alle
    Sanktionen des Hartz IV-Regimes aufheben und letztlich Hartz IV ganz beseitigen.