Wie gehts nun im freiLand weiter?
Liebe Freund_innen und Besucher_innen des freiLand,
Aufgrund der Pandemie-Situation haben wir uns schon frühzeitig dazu entschieden, sämtliche öffentlichen Angebote im freiLand abzusagen bzw. pausieren, um so unseren Beitrag zum solidarischen und verantwortungsvollen Umgang in dieser besonderen Situation zu leisten. Unsere angekündigte Frist ist zu Ende – yeah. Aber wir wissen: es ist noch lange nicht vorbei. Wie viele stecken wir in einer Zwickmühle zwischen Vernunft und dem Wunsch, das freiLand wieder als einen lebendigen Ort erleben zu können.
Schrittweise experimentieren wir an einer Ermöglichung der Nutzung des freiLand, die für uns alle schön und möglichst safe ist. Solange eine Gruppe nicht mehr als 5 Personen umfasst, ist im Moment alles fluffig.
Wir haben ein Hygienekonzept eingereicht und unter dieser Maßgabe die Erlaubnis erhalten, unsere Seminarräume teilweise wieder für Seminarbetrieb, Gruppentreffen und Beratungen sowie Einzelvermietungen auch in Gruppen über 5 Personen zu nutzen. Schreibt uns an für genaue Absprachen, falls ihr an einer Nutzung/Mietung interessiert seid.
Grundsätzlich orientieren wir uns an der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2- EindV) vom 8. Mai 2020 und wünschen uns, dass sich alle Nutzer_innen des freiLand ebensfalls daran halten.
Für das freiLand sind daraus folgende Punkte besonders wichtig:
§ 2 - Allgemeine Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum
x Bitte haltet Euch an den Mindestabstand von 1,5m
x das gilt nicht für berufliche und dienstliche Tätigkeiten, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist
§ 5 - Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Zusammenkünfte
x Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen sind untersagt. Das gilt auch für das freiLand als Freizeiteinrichtung und Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
x Abs. 4: Ausgenommen davon sind die Wahrnehmung von: Terminen bei Rechtsanwält_innen (Nr 5), Bildungsangeboten (außerschulischer Bereich) mit bis zu 5 Schüler_innen (Nr 12), der Aufenthalt am Arbeitsplatz (Nr 16) - Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden (Abs. 5)
§ 6 - Sportstätten, Sportbetrieb und Spielplätze
x Der Sportbetrieb ist prinzipiell nicht erlaubt, allerdings gilt das nur für indoor! Kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb ist als draußen erlaubt.
x Umkleideräume indoor dürft ihr nicht nutzen, aber drinnen aufs Klo gehen
§ 7 - Besondere Arten von Gewerbebetrieben
x Sparti-Party, der Flohmarkt und ähnliche Veranstaltungen dürfen vorerst nicht stattfinden
§ 8 - Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen wieder öffnen
x unter Einhaltung der Hygieneregeln ist das freiLand Café (Haus 2) wieder für euch und uns geöffnet
Wir alle wünschen uns, dass diese Zeit bald überstanden ist. Dafür ist es aber wichtig, dass wir uns verantwortungsvoll und umsichtig verhalten.
Achtet aufeinander und seid sorgsam. Und fallt nicht auf die ganzen Verschwörungserzählungen rein.
Eure freiLand Community